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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Die GoodCare Recruitment GmbH (nachfolgend “GoodCare”) mit Sitz in Berlin ist ein Personaldienstleister, der sich auf die professionelle und ethische Vermittlung von Pflegepersonal aus dem Ausland spezialisiert hat. Vermittelt wird an Gesundheitseinrichtungen innerhalb Deutschlands wie z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime und Reha-Einrichtungen (nachfolgend “Kunden”).

 

§ 2 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Dienstleistungen und Verträge von GoodCare. 

 

​§ 3 Prinzipien

3.1 Leitprinzipien

GoodCare verpflichtet sich zu einer fairen und ethischen Anwerbung-und Vermittlung von Pflegepersonal aus dem Ausland, entsprechend den Prinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland”.

 

Diese Grundsatzerklärung basiert auf den 6 Leitprinzipien des RAL Gütesiegels Faire Anwerbung Pflege Deutschland.

  • Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit

  • Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen

  • Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen

  • Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten

  • Nachhaltigkeit und Partizipation

  • Gesamtverantwortung für die vollständige Dienstleistungskette

 

3.2 WHO-Liste

Wir verpflichten uns dazu, den Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften zu achten und rekrutieren nur aus Ländern, die keinen Mangel an Pflegepersonal zu verzeichnen haben.

 

3.3 Internationale Vereinbarungen
  • Wir verpflichten uns dazu, internationale Vereinbarungen einzuhalten, insbesondere:

 

 

3.4 Employer Pays Principle & No Fee Policy

Für die Anwerbung-und Vermittlung von Pflegepersonal werden keine direkten oder indirekte Vermittlungskosten oder Gebühren gegenüber Pflegekräften erhoben.
Wir verpflichten uns dazu, nur mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die dieses Prinzip ebenfalls einhalten. Wir werben nicht in Vertragsverhältnisse an, in denen Rückzahlungs- und Bindungsklauseln, die nicht konform zum Gütesiegel
„Faire Anwerbung Pflege Deutschland” sind, enthalten sind.

 

3.5 Matching 

Das Matching zwischen Arbeitgebern und Pflegekräften basiert auf bestimmten Kriterien, darunter:

  • Bachelor of Science in Nursing (BSN)

  • aktuelle PRC-ID

  • Berufserfahrung


Wir berücksichtigen die persönlichen Präferenzen unserer Kandidaten. Dem Kandidaten steht natürlich ein kostenloses Mitsprache- und Wahlrecht zu. Dazu gehört vor allem die Möglichkeit, ein Arbeitsplatzangebot abzulehnen. 

 

 § 4 Leistungsumfang

Wir bieten einen Full-Service-Leistungskatalog an. Damit gewährleisten wir einen möglichst reibungslosen Vermittlungsprozess und einen Start in Deutschland. Unsere Prozesse sind hierbei jederzeit mit den aktuellsten Vorgaben von Behörden und anderen Akteuren im Einklang. 

 

​Folgende Leistungen sind bei uns inbegriffen:

  • Akquise und Vermittlung

  • Sprachausbildung bis B2-Niveau und Prüfung B1

  • Fachsprachliche Vorbereitung

  • Abwicklung des Anerkennungsverfahren und Vertretung vor Behörden

  • Abwicklung des Visumverfahrens

  • Ausreisevorbereitung (Integrations- und Crashkurs im Heimatland)

  • Koordination der Einreise inkl. Flugbuchung

  • Unterstützung bei Anpassungsmaßnahmen

  • Starthilfe (Anmeldung Krankenversicherung etc.)

  • Willkommenspaket für die Pflegekräfte (Flyer, Informationsbroschüren, Goodies etc.)

 

§ 5 Verpflichtungen der Kunden/Arbeitgeber

5.1 GoodCare arbeitet nur mit Kunden zusammen, die ebenfalls die genannten Verhaltensbedingungen einhalten.​

 

  • Der Kunde verpflichtet sich dazu:​

  • Die Vorgaben des Globalen Verhaltenskodex der WHO für die Anwerbung und Vermittlung von Gesundheitsfachkräften zu achten.

  • Die Pflegekräfte mindestens im Rahmen der geltenden Tarifverträge zu entlohnen.

  • Die von GoodCare definierten Mindeststandards einzuhalten. Diese sind weiter im entsprechenden Vermittlungsvertrag geregelt.

  • Keine Bindungs- und Rückzahlungsvereinbarungen mit den Pflegekräften abzuschließen, die den Vorgaben von GoodCare, dem Gütesiegel “Faire  Anwerbung Deutschland” oder dem deutschen Arbeitsrecht entgegenstehen.

  • Maßnahmen und Instrumente zur betrieblichen und sozialen Integration, zur Sprachförderung und zur Begleitung bei der Einarbeitung vorzuhalten

5.2 Kündigung

Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist für Kunden ausgeschlossen. Pflegekräfte haben das Recht der ordentlichen Kündigung mit einer Frist von einem Monat. 

 

Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Parteien gem. § 314 BGB möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. GoodCare behält sich das Recht vor, die vorherstehenden Vorgaben beim Kunden zu überprüfen. Bei Verstoß gegen die oben genannten Verhaltensbedingungen behält sich GoodCare das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen.

 

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages müssen die entstandenen Kosten unabhängig vom Verschulden der Pflegekraft bei folgenden Gründen nicht zurückgezahlt werden:

 

  • Ausstieg während der ersten 50 Unterrichtseinheiten

  • aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Schwangerschaft

  • aufgrund höherer Gewalt

  • bei Verlust eines nahen Familienmitglieds (Elternteil, Geschwister, Kinder)

  • bei nachweislichem Verstoß des Unternehmens gegen die Kriterien aus dem Anforderungskatalog zum Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ 

 

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aus Gründen, die die Pflegekraft zu vertreten hat, behält sich GoodCare das Recht vor, tatsächlich angefallene Kosten gem. §§ 346 ff. BGB zurückerstatten zu lassen.

 

§ 6 Honorar

Die Vermittlung ist für Pflegekräfte kostenfrei.  

Die Vermittlung für Kunden ist kostenpflichtig. Das Nähere regelt ein schriftlicher Dienstleistungsvertrag.

 

§ 7 Anerkennungsverfahren & Anpassungsmaßnahme

Pflegefachpersonen können mit ihrem Defizitbescheid zunächst als Pflegehilfskräfte angestellt werden. Das Absolvieren einer Anpassungsmaßnahme ist gem. § 40 PflBG verpflichtend um anschließend als Pflegefachperson zu arbeiten.

Pflegefachpersonen können gem. § 49 Abs. 3 S. 3 PflBG zwischen zwei Arten von Anpassungsmaßnahmen wählen:

  • Kenntnisprüfung

  • Anpassungslehrgang

 

Beide Maßnahmen haben ihre Vor-und Nachteile. Wir beraten Sie hierzu gerne. 

 

§ 8 Beschwerdemanagement

Um Beschwerden entgegenzunehmen, wurde ein Kanal über complaint@good-care.org eingeführt. Wenn eine Beschwerde eingeht, erhalten Sie i.d.R. eine sofortige Eingangsbestätigung über die Prüfung per E-Mail, spätestens jedoch nach drei (3) Werktagen. Für die Prüfung der Beschwerde wird eine Frist von vierzehn (14) Werktagen festgesetzt. Bei Ablauf dieser Frist werden Sie über das Ergebnis der Prüfung per E-Mail informiert.

Um Ihre Beschwerde fachgerecht entgegenzunehmen und nach einer Lösung zu suchen, geben Sie bitte folgende Daten an:

  • Vorname, Nachname

  • Vertragsnummer, falls vorhanden

  • Grund der Beschwerde

 

Diese AGB werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die letzte Aktualisierung fand am 15.09.2024 statt. 

Ethikrichtlinie

Einleitung

Unsere Mission ist es, den Pflegenotstand in Deutschland durch hochqualifiziertes Personal aus dem Ausland abzumildern. Wir sind davon überzeugt, dass im Zuge der Herausforderungen gut durchdachte Prozesse der Schlüssel zum Erfolg sind.

 

Wir setzen uns ein für eine bessere Lebensqualität für Pflegebedürftige, bessere Arbeitsbedingungen für vorhandenes Pflegepersonal und neue Chancen für Pflegepersonal aus dem Ausland. 

 

Unser Prinzip “Von Menschen - Für Menschen” hat hierbei eine ganz zentrale Rolle. Wir halten uns an ethische Standards und setzen eigene Prinzipien mit dem Ziel, die Rekrutierung auf höchstem Niveau zu halten.

 

Einhaltung rechtlicher Standards

Für uns ist es selbstverständlich, rechtliche Standards einzuhalten. Diese Verantwortung hört für uns nicht bei GoodCare auf - wir überprüfen diese Standards zudem bei jedem unserer Kooperationspartner in und außerhalb Deutschlands.

 

Globaler Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal:

Wir vermitteln nicht aus Ländern, die selbst eine Mangellage bei Pflegepersonal zu verzeichnen haben (vgl. § 38 BeschV, Anlage zu § 38 BeschV).

Einhaltung ethischer Standards

Die ethische Rekrutierung ist unsere Herzensangelegenheit. Wenn wir hochqualifiziertes Pflegepersonal für unsere alternde Gesellschaft finden und binden wollen, ist ein ethischer und humaner Umgang unverzichtbar.

 

Gütegemeinschaft Faire Anwerbung  Pflege Deutschland

Wir fühlen uns den Standards des Gütesiegels Faire Anwerbung Pflege Deutschland verbunden und wollen der Gütegemeinschaft beitreten.

 

The Dhaka Principles for Migration with Dignity, Grundsätze für die verantwortungsbewusste Anwerbung

Die Dhaka Prinzipien für menschenwürdige Migration bestehen aus zehn Ebenen. Wir bei GoodCare setzen uns für die Einhaltung dieser Prinzipien ein und ermöglichen eine gezielte Einwanderung von Fachpersonal.

 

Gebührenfreiheit für zugewanderte Arbeitskräfte / Employer Pays Principle

Wir bei GoodCare glauben, dass Karriere und Auslandserfahrung nicht an den finanziellen Mitteln des Personals gebunden sein sollten. Mit dem Employer Pays Principle ermöglichen wir motivierten Pflegepersonal die Arbeitsaufnahme in Deutschland unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Das Pflegepersonal erhält ein Stipendium für die Sprachausbildung im Herkunftsland und wird so gefördert. Wir erheben prinzipiell keine Gebühren für das Pflegepersonal. Das beinhaltet auch, dass wir keine Rückzahlungs-und Bindungsklauseln vereinbaren.

 

Klare und transparente Verträge

Der Schritt, mehrere zehntausend Kilometer von der Heimat zu arbeiten, ist kein leichter. Nicht selten ist das Pflegepersonal mit der Bürokratie überfordert. Wir unterstützen sie beim Verständnis und haben klare und transparente Verträge sowohl für die Einrichtungen, als auch für das zukünftige Personal.

 

Umfassende Richtlinien und Verfahren

Wir haben uns viele Gedanken bei der Verfassung unserer Verträge, internen Richtlinien und Verfahren gemacht. Wir vermitteln Pflegepersonal nur dann, wenn wir von einer gesicherten Integration ausgehen können. Wir unterstützen die Einrichtungen bei der Umsetzung von Integrationsstrategien, wie der Einführung eines Buddy-Systems etc.

 

Keine Einbehaltung wichtiger Dokumente

Für uns ist dies eine Selbstverständlichkeit. Die Realität zeigt jedoch, dass manche Vermittler oder Arbeitgeber wichtige Dokumente wie z.B. Pässe des Pflegepersonals einbehalten. Von solchen Praktiken distanzieren wir uns ausdrücklich.

 

Angemessene Lohnzahlung

Wir glauben fest an Gleichberechtigung. Dementsprechend ist dem ausländischen Pflegepersonal das gleiche Gehalt zu zahlen. Die Höhe richtet sich mindestens nach den aktuellen Tarifverträgen (TVöD Pflege).

 

Das Recht auf Arbeitnehmervertretung

Unter deutschem Recht kann natürlich auch ausländisches Pflegepersonal Gewerkschaften beitreten und sich für Arbeitnehmerrechte einsetzen. In anderen Ländern ist die Situation leider anders. Wir unterstützen Vorhaben, die die Rechte von zugewanderten Arbeitskräften fördern.

 

Sichere und menschenwürdige Arbeitsbedingungen

Auch hier unterstützen wir Vorhaben, die die Arbeitsbedingungen für vorhandenes und zugewandertes Personal fördern. Die Standards in Deutschland sind bekanntlich hoch.

 

Sichere und menschenwürdige Lebensbedingungen

Wir haben uns interne Standards bezüglich der neuen Lebensbedingung des Pflegepersonals gesetzt, die jederzeit eingehalten werden sollen. Dazu gehören eine gesicherte Unterkunft ab Einreise und weitere Bedingungen wie ein funktionierender Internetzugang, um den Kontakt zur Familie Zuhause zu ermöglichen.

 

Zugang zu Rechtsmitteln

Auch hier sind die rechtlichen Standards in Deutschland glücklicherweise sehr hoch, sodass zugewandertes Personal die gleichen Rechte hat, wie alle anderen auch.

 

Berufsfreiheit

Im Rahmen unserer Rekrutierung fragen wir bei unseren Kandidaten ihre Arbeitsplatzpräferenzen an und berücksichtigen ihre Interessen und Arbeitserfahrung. Manche möchten lieber in einem Pflegeheim arbeiten, andere gerne in Kliniken, auf der Intensiv- oder in anderen Stationen. Der Pflegeberuf ist gleichzeitig auch eine Berufung. 

 

Wir fördern die Interessen und Motivation unserer Kandidaten.

 

Quelle: Dhaka Principles

Unsere Ethikrichtlinie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die letzte Aktualisierung fand am 15.09.2024 statt.

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